Die Nachtabsenkung
wurde nach der Ölkrise in den 70er Jahren `erschaffen´, sie wurde geboren
aus der Problematik, mit den fast immer überdimensionierten Heizkesseln
zumindest in der Zeit, in der die Bewohner - sogar oft bei geöffneten
Fenstern - schlafen, den Energieverbrauch ein wenig zu senken. Damals
war die Nachtabsenkung ein Verkaufsargument für die Kesselhersteller.
Ende der 80er Jahre wurde das mit Einzug der elektronischen Heizungsregelungen
auf die Spitze getrieben: neben der Nachtabsenkzeit konnte man weitere
frei wählbare Zeiträume während des Tages ebenfalls absenken.
Wenn man
nachts die Raumtemperatur absenkt, verbraucht man in dieser Zeit zwar
weniger Energie. Am nächsten Morgen muss man dann dafür stärker heizen,
da nicht nur die Luft in den beheizten Räumen, sondern auch die Baumasse
abgekühlt ist. (Außerdem kann die standige Temperaturschwankung für
die Baumasse (z.B. Außenwände) negative Auswirkungen haben: Risse, Materialermüdung
etc.)
Eine Einsparung
hängt davon ab, wie schnell die Temperatur im Gebäude sinkt. Bei Gebäuden
in Leichtbauweise ist eine größere Ersparnis durch Temperaturabsenkung
zu erwarten als bei Gebäuden in schwerer Bauweise.
Beispiel: Ein Haus aus Leichtbetonstein kühlt schneller aus als ein
Haus aus Tonsteinen, es hat also generell einen höheren Wärmebedarf.
Eine Nachtabsenkung spart hier mehr Energie ein, da im Vergleich zu
dem Tonsteine-Haus mehr Energie während der Absenkzeit eingespart wird.
Je besser
ein Haus also gedämmt ist bzw. je geringer der Wärmebedarf eines Gebäudes
ist, desto weniger sinnvoll ist eine zusätzliche Nachtabsenkung.
In Gebäuden mit älteren Heizkesseln aus dem Zeitraum 70er bis Anfang
90er Jahre und dort bereits eingebauter Heizungssteuerung mit integrierter
Nachtabsenkmöglichkeit muß man also abwägen, ob man die Nachtabsenkung
deaktiviert oder aktiviert (und dann in welchem Maße!).
An den
wirklich kalten Tagen des Jahres (kälter als -5°C bis -8°C) reicht die
Heizleistung des Heizungskessels gerade aus, um die Temperatur im Gebäude
zu halten. Für diesen Extremfall müssen alle Komponenten der Heizung
(Heizkessel, Heizkörper) ausgelegt sein (siehe auch `Heizkesseldimensionierung´!).
Wenn nun das Gebäude nachts zusätzlich auskühlt, reicht die Heizleistung
nicht aus, um das Gebäude noch zusätzlich vom abgesenkten Zustand auf
den Normalzustand zu erwärmen. Man benötigt dann eine zusätzliche Aufheizleistung
(= größerer Heizkessel!).
Manch ein
Bauherr scheut die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und verzichtet
auf die Aufheizleistung.
Die seit Oktober 2004 verbindliche DIN EN 12831 für die Bestimmung der
Heizlast schreibt deshalb vor, dass der Planer die Aufheizleistung mit
dem Auftraggeber vereinbaren muss.
Die Aufheizleistung
ist umso höher,
- je
kürzer die gewünschte Aufheizzeit ist (z.B. nur 20 Minuten oder
doch 60 Minuten),
- je
größer die Absenkung ist (z.B. nur geringe 5°C oder verstärkte 15°C
Absenkung) und
- je
schlechter (bzw. leichter) die Bauweise und damit je höher der Wärmeverlust
des Gebäudes ist.
Der Bauherr
entscheidet sich am besten gegen eine zusätzliche Aufheizleistung, denn
nur an sehr weniger Tagen im Jahr ist es so kalt, dass die Heizkesselleistung
voll ausgeschöpft wird. An diesen wenigen Tagen kann man gut auf die
Nachtabsenkung verzichten. Andernfalls muss man nicht nur eine größere
Heizung bezahlen, sondern auch die Kosten dafür, dass die Heizung insgesamt
über das ganze Jahr betrachtet zu groß ist und damit auch im Normalbetrieb
einen noch höheren Energieverbrauch aufweist (siehe auch `Heizkesseldimensionierung´!).
Je exakter ein Heizkessel für das Gebäude ausgelegt ist, d.h. je
weniger überdimensioniert der Heizkessel ist,
- desto
besser ist der Jahresnutzungsgrad,
- desto
ökonomischer und ökologischer ist Ihre Heizungsanlage für Sie bzw.
für die Umwelt und
- desto
unsinniger bzw. unmöglicher (wegen der fehlenden Aufheizleistung)
ist eine Nachtabsenkung
Für vermietete
Wohnungen kann der höhere Komfort durch eine Aufheizleistung den Mietwert
erhöhen. Die höheren Energiekosten könnten andererseits die Vermietbarkeit
vermindern.
Für Gebäude mit sporadischer Nutzung wie Sportstätten, Tagungsstätten,
Ferienheime usw. sollte eine Aufheizleistung unbedingt eingeplant werden.
Raumweise ist dies auch zu empfehlen für Nebenräume in Gaststätten,
für Schlafzimmer etc. In diesem Fall werden die Heizkörper entsprechend
größer dimensioniert!

Beispiel:
Die Aufheizleistung liegt bei einer Abkühlung von nur 2 Grad während
der Nachtabsenkzeit und einer Aufheizzeit von 1 Stunde bei 20 Watt je
Quadratmeter. Bei einem Wärmebedarf von ca. 40 Watt bei Neubauten sind
dies fast 50 % der Nettoheizlast des Heizungskessels, d.h. der Heizkessel
müßte in diesem Beispiel allein für die zusätzliche Aufheizlast 50 %
überdimensioniert werden. U.U. müssen zusästzlich die Heizkörper größer
dimensioniert werden (wenn sie dies nicht schon sind, denn sogar die
DIN erlaubt hier `Angstzuschläge´ von 20 % , die von den Heizungsbauern
in der Vergangenheit gerne umgesetzt wurden!)
Fazit:
Die Nachtabsenkung steht mit Ihrer verhältnismäßig geringen Energieeinsparung
in einem gut gedämmten Neubau bzw. durchsanierten Haus somit in keinem
Verhältnis zu den theoretisch notwendigen Mehrkosten für einen größeren
Heizkessel und für entsprechend höhere Energiekosten über Jahre.